Die Tücken bei einem Depotübertrag

Seitdem der deutsche Gesetzgeber festgelegt hat, dass Depotüberträge innerhalb von Deutschland stets kostenfrei erfolgen müssen, hat die Zahl der Überträge deutlich zugenommen. Oftmals werden auch nur Einzelpositionen zwischen Banken und Brokern übertragen. Doch die Tücken eines Übertrags stecken im Details…

Depotüberträge innerhalb von Deutschland sind für Banken und Broker eine hochgradig manuelle Angelegenheit. Der eingehende, oftmals papierhafte Depotübertrag muss im 4-Augen Prinzip geprüft und intern verarbeitet werden. Dabei werden die zu übertragenen Positionen i.d.R. gesperrt und in bankinternen Systemen für den Übertrag zur Empfängerbank erfasst. Die Empfängerbank erhält anschließend eine Information, dass ein Übertrag vorliegt und muss diesen dann ebenfalls prüfen und annehmen. Vorher hat noch ein Austausch über das so genannte Trade-Date und Settlement-Date stattgefunden, damit bspw. bei einer zukünftigen Dividendenzahlung diese auch korrekt zugeordnet werden kann. Erst dann werden die Wertpapiere übertragen. Zeitversetzt erfolgt dann der Übertrag der steuerlichen Anschaffungsdaten an die Empfängerbank. Hierbei greifen die Banken i.d.R. auf das elektronische TaxBox-Verfahren der Deutsche Börse Tochter Clearstream zurück.

Können auch Verlusttöpfe zwischen Banken übertragen werden?

Der Übertrag der steuerlichen Verlusttöpfen zwischen Banken ist möglich, wenn es sich um einen Gesamtübertrag handelt und kein Gläubigerwechsel im Rahmen des Übertrags stattfindet. Werden nur einzelne Positionen übertragen, dürfen die Verlusttöpfe nicht übertragen werden. Ein alleiniger Übertrag von Verlusttöpfen zwischen Banken ist ebenfalls nicht möglich.

Können alle Positionen übertragen werden?

Als Kunde sollte man vor einem Übertrag prüfen, ob die empfangene Bank auch tatsächlich alle zu übertragenen Wertpapiere annimmt. Werden bspw. im Rahmen eines Gesamtübertrags einzelne Wertpapiere von der Empfängerbank nicht angenommen, führt dies automatisch dazu, dass der Verlusttopf nicht übertragen werden kann. In manchen Fällen werden Positionen, die bei Broker A im Inland gekauft wurden, bei der empfangenen Bank auf die Auslandslagerstelle gebucht. Dies führt dann dazu, dass ein Verkauf bei der Empfängerbank nur über die Auslandsbörse erfolgen kann oder vor einem Verkauf eine oftmals kostenpflichtige Lagerstellenumbuchung vorgenommen werden muss. In seltenen Fällen sind Positionen auch nicht übertragbar.

Sind Depotüberträge wirklich kostenfrei?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für die Dienstleistung des Übertrags weder von der abgebenen Bank noch von der empfangenen Bank eine gebühr erhoben werden darf. Erlaubt ist aber die Erhebung von Fremdkosten, die im Rahmen des Übertrags ggf. anfallen können. Aufpassen sollten hier insbesondere gekündigte onvista bank-Kunden die vorhaben, ihr Depot zur comdirect migrieren. Die comdirect erhebt Fremdkosten in Höhe von 2,90€ für jede eingehende Position, die in der Form der “Wertpapierrechnung” gelagert werden – in der Regel ETF mit ausländischer Verwahrart (Luxemburg, Irland).

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Die BaFIN hat festgelegt, dass Depotüberträge innerhalb von 3 Wochen zwischen den Banken erledigt sein müssen. Kommt es zu Verzögerungen, ist der Kunde darüber zu informieren. Diese Frist gilt jedoch nur für Überträge innerhalb von Deutschland. Wichtig hierbei ist, dass während des Übertrags kein Zugriff mehr auf die zu übertragenen Positionen besteht.

Sind auch Depotüberträge vom und ins Ausland möglich?

Depotübertrag vom oder ins Ausland sind möglich, allerdings brauchen diese oftmals deutlicher länger als 3 Wochen. Der große Nachteil ist auch, dass keine steuerlichen Anschaffungsdaten übermittel werden können.

Bekomme ich eine Info, wenn die Positionen übertragen wurden?

Sobald die Wertpapiere übertragen wurden stellt i.d.R. die Empfängerbank einen Einbuchungsbeleg zur Verfügung. Der Beleg wird dann erzeugt, wenn die Position übertragen und auch die steuerlichen Anschaffungsdaten vorliegen. Diese Information ist deswegen wichtig, da erst nach korrekter Einbuchung bei einem möglichen Verkauf die korrekten Steuer berechnet und abgeführt werden. Wird die Position bspw. vor Einbuchung der Steuerdaten verkauft, erfolgt zunächst eine Pauschalbesteuerung, so dass zu viel Steuern abgezogenen werden. Sobald die steuerlichen Anschaffungsdaten dann vorliegen, wird i.d.R. der Verkauf wieder aufgemacht und steuerlich neu als Steueroptimierung abgerechnet und die ggf-. zu viel bezahlten Steuern wieder gutgeschrieben. Da jedoch nicht alle Banken und Broker diese nachtrögliche Steueroptimierung durchführen können, sollte ein Verkauf erst dann stattfinden, wenn die Steuerdaten auch bei der Empfängerbank angekommen und eingebucht wurden.

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